(igmg.de)
Seit
zwei Jahrzehnten wird über die Frage diskutiert, ob und ggf. in welcher
Form muslimische Schüler an öffentlichen Schulen in ihrer Religion
unterrichtet werden können[1].
Schon im Jahre 1984 hat die Kultusministerkonferenz die Notwendigkeit,
einen islamischen Religionsunterricht einzuführen, anerkannt[2]. Der ordentliche islamische Religionsunterricht ist – durch die institutionelle Garantie[3]-
nicht nur eine verfassungsrechtliche Vorgabe, sondern von erheblicher
kultureller, integrations- und religionspolitischer Bedeutung.
Doch [...]





